Digitale Barrierefreiheit

Eine barrierefreie Website hat viele Vorteile. Zum einen ist sie für alle Nutzenden einfacher zu bedienen. Zum anderen zeigt sie, dass ein Unternehmen Werte wie Fairness und Gleichberechtigung auch umsetzt.

Barrierefreiheit als Erfolgsfaktor für eine moderne Website

Eine barrierefreie Website ist ein Gewinn für alle

Ein barrierefreies Webdesign bietet viele Vorteile: bessere Bedienbarkeit, höhere Sichtbarkeit in den Suchmaschinen und mehr potenzielle Kunden. Doch wie misst man eigentlich, wie barrierefrei eine Website ist? Der internationale Maßstab dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und die Europäische Norm (EN) 301 549. Gerne beraten wir dich dazu.

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Etwa 15-20 % der Web-Nutzer haben eine Beeinträchtigung.  Eine barrierefreie Webseite bedeutet also mehr Nutzer.

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Eine barrierefreie Website verbessert die Bedienbarkeit (Usability) und damit das Nutzungserlebnis für alle.

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Barrierefreie Webseiten werden oft von Suchmaschinen besser bewertet und steigern so die Sichtbarkeit im Web.

Unser Spezialist für UX & Barrierefreiheit

"Wenn Websites von Anfang an barrierefrei gestaltet werden, schafft man nicht nur bessere Nutzungserlebnisse für Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern für alle Nutzenden. Denn Barrierefreiheit bedeutet auch eine gute Bedienbarkeit. Als Webagentur entwickeln wir barrierefreie Websites und prüfen bestehende digitale Webanwendungen auf Konformität mit den Standards WCAG und EN 301 549. Eine barrierefreie Website bietet neben einer besseren Bedienbarkeit viele weitere Vorteile. Gerne beraten wir dich dazu."

Nils Dardemann
Nils ist ein Mann mit blonden Haaren. Er trägt einen Wollpullover. Er lacht und schaut nach rechts.

Unsere Leistungen

Wir haben uns auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert. Neben der Gestaltung einer barrierefreien Website beraten wir dich auch gerne.

Wir beraten dich gerne rund um die digitale Barrierefreiheit und führen auch Schulungen durch.

Mit der Erstanalyse können wir den aktuellen Stand deiner Website prüfen und den Projektaufwand abschätzen.

Mit einem Audit können wir deine Website auf Konformität mit WCAG 2.2 oder EN 301 549 prüfen.

Wir bieten für barrierefreie Websites eine spezielle Wartung an (inkl. Monitoring und Audit).

Auf dieser Seite findest du Beiträge zu jedem WCAG-Kriterium der Stufen A und AA. 

Unser Leitfaden soll dich bei der Erstellung einer barrierefreien Website unterstützen.

Häufige Fragen an uns

Warum sind barrierefreie Websites wichtig?

Barrierefreie Websites sind wichtig, weil sie sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, gleichberechtigt auf digitale Inhalte zugreifen können. Das betrifft beispielsweise blinde Nutzende, die auf Screenreader angewiesen sind, gehörlose Menschen, die Untertitel benötigen, oder Personen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus bedienen können. Darüber hinaus profitieren auch ältere Menschen oder Nutzende mit temporären Einschränkungen (etwa einem gebrochenen Arm) von barrierefreiem Design. Nicht zuletzt verbessert sie die allgemeine Benutzerfreundlichkeit, die Suchmaschinenoptimierung und die Reichweite einer Website.

Welche Kriterien gibt es für Barrierefreiheit?

Die wichtigsten Anforderungen für barrierefreie Websites sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt, dem internationalen Standard für barrierefreie Webinhalte. Die WCAG enthalten testbare Erfolgskriterien, mit denen ein bestimmtes Barrierefreiheitsniveau (Level A, AA oder AAA) erreicht werden kann. Dabei sollte für eine gute Barrierefreiheit mindestens das Level AA erreicht werden. Die WCAG basieren auf vier grundlegenden Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das bedeutet beispielsweise, dass Bilder mit Textalternativen versehen werden, alle Funktionen mit der Tastatur bedienbar sind, die Navigation klar gestaltet ist und Inhalte mit Hilfsmitteln wie Screenreadern nutzbar sein müssen.

Welche Vorteile bieten barrierefreie Webseiten?

Eine barrierefreie Website kann das Nutzungserlebnis für alle Besucher verbessern. Und genau das ist heute ein entscheidender Erfolgsfaktor für modernes Webdesign. Es gilt: Umso besser das Nutzungserlebnis, desto erfolgreicher kann eine Website sein. Denn Barrierefreiheit erfordert unter anderem klare Strukturen, gute Lesbarkeit, intuitive Navigation und flexibles Design. Das sind Aspekte, die allen Nutzenden zugutekommen. Und eine höhere Benutzerfreundlichkeit führt in der Regel auch zu einem besseren Nutzungserlebnis. Eine barrierefreie Website kann daher auch von den Suchmaschinen besser bewertet werden, was zu einer höheren Sichtbarkeit führt. Barrierefreiheit kann sich also nachhaltig auszahlen.

Was kostet eine barrierefreie Website bei euch?

Die Kosten für die Erstellung einer barrierefreien Website hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab und werden bei uns für jedes Projekt individuell kalkuliert. Zum Beispiel ist oft das Testen jeder einzelnen Webseite aufwendig. Daher können wir dir hier keine Preise zur Orientierung anbieten. Entscheidend sind unter anderem der Umfang und die Komplexität deiner Seite, bereits vorhandene Inhalte, gewünschte Funktionen sowie der Grad der angestrebten Barrierefreiheit. Auch ob bestehende Seiten angepasst oder komplett neu entwickelt werden, spielt eine wichtige Rolle. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam den Bedarf und erstellen daraufhin ein maßgeschneidertes Angebot. 

Welche Vorgaben gibt es für private Organisationen wie Unternehmen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt im B2C-Bereich, also zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Für Websitebetreiber bedeutet das: Wer einen Online-Shop oder ein vergleichbares digitales Angebot betreibt, ist verpflichtet, seine Website barrierefrei zu gestalten und entsprechende Pflichtinformationen bereitzustellen. Dies gilt auch für die Anbahnung von E-Geschäften, wie zum Beispiel die Reservierung eines Termins bei einem Friseur. Ausgenommen sind private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen befreit, also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro. Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025. Betroffene Websitebetreiber müssen unter anderem eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen sowie die Richtlinien der WCAG Version 2.1 auf Level AA umsetzen.

Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen qualifizierten Rechtsbeistand.

Welche Vorgaben gibt es für öffentliche Organisationen?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gilt für die öffentliche Verwaltung des Bundes und setzt den § 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) um. Ähnliches gilt auch für Stellen auf Landes- oder Kommunalebene. Für Websitebetreiber bedeutet das konkret: Die BITV 2.0 gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes,  nicht nur für Einrichtungen der Bundesverwaltung, sondern auch für Stellen, die das Vergaberecht anzuwenden haben und dem Bund zuzurechnen sind. Auch private Unternehmen können betroffen sein, wenn sie im Auftrag öffentlicher Stellen digitale Dienste für die Öffentlichkeit bereitstellen. Die neue Fassung der BITV 2.0 ist am 25. Mai 2019 in Kraft getreten. Betroffene Websitebetreiber müssen unter anderem die europäische Norm EN 301 549 einhalten, die auf die WCAG 2.1 verweist, und eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, die von jeder Seite der Website erreichbar sein muss. Zusätzlich müssen zentrale Inhalte der Website in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache angeboten werden.

Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen qualifizierten Rechtsbeistand.