Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

1.) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen zwischen der HANSOLU GmbH, An der Untertrave 8, 23552 Lübeck (nachfolgend kurz „HANSOLU“ genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber/Kunden.

2.) Diese AGB geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebotsvorschläge sind stets freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots da. Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er unseren Angebotsvorschlag mündlich, schriftlich, in Textform oder konkludent durch Erbringung einer Ausführungshandlung bestätigt. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots durch HANSOLU zustande. Die Annahme kann ebenfalls mündlich, schriftlich, in Textform oder konkludent durch Erbringung einer Ausführungshandlung erfolgen.

§ 3 Inhalt des Vertrages

1.) Der Vertrag kommt mit dem Inhalt zustande, wie er sich aus unserem Angebotsvorschlag ergibt.

2.) Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Solche nachträglichen Änderungen werden nur wirksam, wenn diese durch HANSOLU bestätigt werden. Diese Bestätigung kann mündlich, schriftlich, in Textform oder konkludent durch Erbringung einer entsprechenden Ausführungshandlung erfolgen.

3.) Das Leistungsangebot von HANSOLU schließt Web-Hosting ausdrücklich aus.

§ 4 Beauftragung Dritter

HANSOLU behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Durchführung von Aufträgen oder einzelnen Teilen von Aufträgen an Dritte zu vergeben.

§ 5 Preisanpassung

Es ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. Die Preise verstehen sich zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Angaben des Auftraggebers im Angebotsvorschlag. Die sich dort ergebende Gesamtsumme wird in drei Teilbeträgen abgerechnet:

  • Der erste Teilbetrag beläuft sich auf 30 v.H. der Gesamtsumme erfolgt zum Start des Projekts
  • Der zweite Teilbetrag beläuft sich auf 50 v.H. der Gesamtsumme erfolgt nach Übersenden der Grundlayouts.
  • Der dritte Teilbetrag beläuft sich auf 20 v.H. der Gesamtsumme und erfolgt zum Abschluss des Projekts.

Die Teilbeträge werden bei Rechnungsstellung durch HANSOLU sofort fällig.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, HANSOLU nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber HANSOLU alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d. h. innerhalb von HANSOLU gesetzter Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat auf Anforderung von HANSOLU hin die Freigabe für Korrekturen zu erteilen.

2.) Gerät der Auftraggeber mit einer seiner Mitwirkungsfristen in Verzug, so verlängern sich auch etwa vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufphase. HANSOLU behält sich das Recht vor bei wiederholtem Verzug des Auftraggebers das Projekt abzubrechen und den bis dahin geleisteten Aufwand in Rechnung zu stellen.

3.) Vorschläge des Auftraggebers oder seiner sonstigen Mitarbeiter sowie die Mitarbeit des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

Alle von HANSOLU gelieferten Waren und Werke bleiben Eigentum von HANSOLU bis zur vollständigen Bezahlung. Erst mit der vollständigen Bezahlung geht das unbeschränkte Nutzungsrecht an den Waren und urheberrechtlich geschützten Werken auf den Kunden über.

§ 9 Gewährleistung

1.) Die Haftung von HANSOLU für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischer Weise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet HANSOLU für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet HANSOLU aber nur für den typischer Weise entstehenden Schaden.

2.) Die Haftung im Fall des Lieferverzuges ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0.5 % des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt.

3.) HANSOLU übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Pflichtverletzungen durch von HANSOLU beauftragten Dritten entstehen.

4.) HANSOLU übernimmt ebenfalls keine Haftung für solche Schäden, die aufgrund von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Daten, Angaben, Unterlagen, Muster, Bilder, Graphiken, etc. entstehen. Sämtliches vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Material wird von HANSOLU weder rechtlich noch in sonstiger Hinsicht geprüft. Insbesondere erklärt der Auftraggeber, dass er Inhaber der für die von Ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Inhaber dieser Rechte ist, eine entsprechende Erlaubnis für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen, Markennamen, Logos, etc. hat erteilen lassen. Sollte solches überlassenes Material gegen Urheber- und/oder Markenrechte verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.

5.) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner, etc.) abweichen. Solche Farbabweichungen stellen keinen Fall der Gewährleistung dar.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand der Geschäftssitz von HANSOLU. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechts. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt und wirksam ist.

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