Die Barrierefreiheitserklärung ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit gemäß der Anlage 3 zum § 14 und 28 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz verpflichtet privatwirtschaftliche Betreiber von Websites und mobilen Anwendungen, die unter das BFSG fallen, dazu, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten und regelmäßig darüber Bericht zu erstatten. Dieser Bericht kann in den AGBs oder in einer extra erstellten Erklärung zur Barrierefreiheit bereitgestellt werden. Wir empfehlen dies in einer separaten Erklärung zu machen, da diese besser auffindbar ist.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Die Barrierefreiheitserklärung ist eine schriftliche Erklärung, in der Betreiber von Websites transparent und klar darstellen, inwiefern ihre Websites barrierefrei sind. Ziel ist es, für Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen eine barrierefreie Zugänglichkeit zu gewährleisten und eventuelle Einschränkungen transparent zu machen, sowie die Möglichkeit zu geben, Barrieren zu melden.
Verpflichtende Inhalte einer Barrierefreiheitserklärung
Gemäß dem BFSG und den dazugehörigen Verordnungen muss eine Barrierefreiheitserklärung folgende Inhalte enthalten:
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Angaben darüber, ob und in welchem Umfang die Website die Anforderungen des BFSG erfüllt. Dabei sollte klar benannt werden, welche Bereiche bereits barrierefrei sind und welche noch Mängel aufweisen.
- Bewertungsgrundlage: Angaben zur Methode, den Kriterien und der Art der Prüfung, auf deren Grundlage die Barrierefreiheit bewertet wurde, beispielsweise gemäß den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).
- Barrieren und Einschränkungen: Eine detaillierte Beschreibung der Inhalte oder Funktionen, die derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich sind, inklusive Begründung und möglicher Lösungsansätze.
- Datum der Erstellung oder letzten Aktualisierung: Angabe des Datums, an dem die Erklärung erstellt oder zuletzt aktualisiert wurde.
- Feedback-Möglichkeit: Klare Angabe von Kontaktinformationen und Verfahren, über die Nutzerinnen und Nutzer Barrieren melden oder Verbesserungsvorschläge einreichen können. Dies kann zum Beispiel über eine Email-Adresse oder einem barrierefreien Kontaktformular geschehen.
- Durchsetzungsverfahren: Hinweise auf das Verfahren, falls Nutzerinnen und Nutzer der Meinung sind, ihre Anliegen seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Bei Websites öffentlicher Stellen kann dies beispielsweise über Schlichtungsstellen erfolgen. Dabei ist aber noch nicht klar, welche Stelle sich um die Durchsetzung und Überwachung des BFSG kümmern wird. Zur Zeit gibt es noch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle BGG zu wenden, obwohl diese in erster Linie für öffentliche Websites zuständig ist. Deswegen tendieren wir zurzeit dazu, diesen Punkt auszuklammern, bis es eine offizielle Stellungnahme dazu gibt.
Veröffentlichung der Barrierefreiheitserklärung
Die Barrierefreiheitserklärung muss auf der Website leicht auffindbar und in einem barrierefreien Format veröffentlicht werden. Üblich ist die Platzierung eines deutlich sichtbaren Links im Header oder Footer zu einer separaten Unterseite mit dem Titel „Barrierefreiheitserklärung“ oder „Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit“.
Aktualisierung und Pflege
Die Erklärung sollte regelmäßig – mindestens einmal jährlich sowie nach größeren Änderungen der Website – überprüft und aktualisiert werden, um die aktuellen Zustände korrekt widerzuspiegeln.
Unser Fazit
Eine klar formulierte und transparente Barrierefreiheitserklärung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern trägt aktiv dazu bei, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen und somit Inklusion im digitalen Raum zu fördern.
Weitergehende Informationen rund um das BFSG sind auf der FAQ-Seite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zu finden.