WCAG 1.2.3 (A) Audiodeskription oder Medienalternative

Wenn es in einem Video relevante Informationen gibt, die nicht über die Audiospur vermittelt werden (z.B. wichtige Handlungen oder Text im Video), dann muss eine Audiobeschreibung oder ein beschreibendes Transkript bereitgestellt werden, damit auch blinde Nutzer die Informationen wahrnehmen können. Wenn das Video als Medienalternative für einen Text angeboten wird und auch so klar gekennzeichnet ist, dann gilt diese Anforderung nicht.  

Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriterium 1.2.3

Hier kommen von uns noch ein paar Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriterium 1.2.3:

  • Dabei ist wichtig, dass nur relevanten Informationen, die nicht über den Ton vermittelt werden, als Audiobeschreibung angeboten werden sollten.
  • Es kann helfen, wenn du dir ein Video nur anhörst, um herauszufinden, ob alle Informationen über den Ton vermittelt werden.
  • Das Kriterium 1.2.5 (Level AA) schreibt eine Audiobeschreibung für ein aufgezeichnetes Video vor, wenn relevante Inhalte nicht über die Audioinhalte vermittelt werden.
  • Dieses Kriterium ist nicht nur für blinde Personen wichtig, sondern oft auch für Personen mit Seheinschränkung oder für Personen, die Probleme haben, Bewegtbilder zu verarbeiten.

Bei Fragen beraten wir dich gerne. Mehr Infos zu diesem Kriterium findest du auch auf der folgenden englischen WAI-Seite zum WCAG-Kriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative.

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