WCAG 1.2.1 (A) Reine Audio- und Videoinhalte

Es ist wichtig, nicht davon auszugehen, dass jeder Nutzer Videoinhalte sehen oder Audioinhalte hören kann und jeweils Alternativen bereitzustellen. Reine Videoinhalte haben keine Audiospur. Sofern sie aber relevante Informationen auf der Website vermitteln, solle eine Audiobeschreibung oder ein Transkript als Alternative angeboten werden. Das gilt nicht für Inhalte, die nur einen dekorativen Zweck auf der Website haben. Reiner Audioinhalt ist zum Beispiel ein aufgezeichneter Podcast. Für solche Inhalte muss ein beschreibendes Transkript als Alternativinhalt bereitgestellt werden.

Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriterium 1.2.1

Hier kommen von uns noch ein paar Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriterium 1.2.1:

  • Relevante Video- und Audioinhalte sollten nicht nur für einen Sinn wahrnehmbar sein (z.B. nur sehen oder hören), sondern mindestens für zwei Sinne. Grundsätzlich kannst du dich bei der Gestaltung von Webseiten am Zwei-Sinne-Prinzip orientieren.
  • Es gibt diverse KI-Tools, mit denen du ein Transkript aus einem bestehenden Video- oder Audiodatei erstellen kannst. Natürlich sollte dieser Text dann noch sorgfältig Korrektur gelesen und überarbeitet werden. Aber solche Tools können dir die Arbeit erheblich erleichtern.
  • Ein beschreibendes Transkript enthält mehr als die hörbaren Informationen eines Video- oder Audioinhalts. Es gibt dem Nutzer Metainformationen; wie zum Beispiel wichtige Kontextinformationen oder wer gerade spricht. In einem Video kann zum Beispiel eine Situation beschrieben werden, die nur visuell zu sehen ist.
  • Grundsätzlich solltest du beim Einsatz von Animationen immer vorsichtig sein und hinterfragen, ob eine Animation wirklich notwendig ist und zu einer besseren Nutzererfahrung beiträgt. Animationen können bei allen Nutzern schnell Stress auslösen und bei Menschen mit Photosensibilität sogar einen Anfall auslösen.

Bei Fragen beraten wir dich gerne. Mehr Infos zu diesem Kriterium findest du auch auf der folgenden englischen WAI-Seite zum WCAG-Kriterium 1.2.1 Reine Audio- uns Videoinhalte.

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