WCAG 1.4.1 (A) Benutzung von Farbe

Das WCAG‑Kriterium verlangt, dass Farbe niemals das einzige Mittel sein darf, um Informationen zu übermitteln, Aktionen anzuzeigen, Reaktionen auszulösen oder visuelle Elemente zu unterscheiden. Ziel ist es sicherzustellen, dass auch Nutzer mit Sehbeeinträchtigung (z. B. mit Farbfehlsichtigkeit) die Informationen einfach wahrnehmen können. Zum Beispiel: Statt ausschließlich eine farbliche Markierung für die Fehleranzeige (z. B. eine rote Umrandung bei Formularen oder eine blaue Markierung für Links) zu verwenden, müssen zusätzliche visuelle Hinweise wie Text, Icons, Formen, Unterstreichungen oder ausreichender Kontrast eingesetzt werden.

Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriterium 1.4.1

Hier kommen von uns noch ein paar Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriterium 1.4.1:

  • Verwende zusätzliche visuelle Marker wie Symbole, Unterstreichungen, Rahmen oder Fettdruck neben Farbe (z. B. Warn‑Icon + roter Text für Fehlerfelder).
  • Füge Text‑Beschreibungen hinzu, z. B. „erforderlich“, „Fehler“ im Formular, nicht nur rot markiert.
  • Bei Links: Unterstreiche oder ändere die Schriftart zusätzlich zur Farbe.
  • In Diagrammen/Grafiken: Muster, Linienarten oder Beschriftungen ergänzen, nicht nur Farbschemata.
  • Kontrast beachten: Wenn Farben mit starkem Helligkeitsunterschied (3:1) kombiniert werden, zählt das als zusätzlicher visueller Hinweis – aber nur, wenn nicht nur Farbe für die Bedeutung genutzt wird (w3.org).
  • Prüfungstipp: Website in den Graustufen‑Modus versetzen oder Color‑Blind‑Simulator verwenden, um zu testen, ob die Informationen weiterhin verständlich bleiben.
  • Hinweis: Das Kriterium 1.3.3 gibt bereits vor, dass Informationen sich nicht nur auf eine sensorische Eigenschaft beschränken sollen.

Bei Fragen beraten wir dich gerne. Mehr Infos zu diesem Kriterium findest du auch auf der folgenden englischen WAI-Seite zum WCAG-Kriterium 1.4.1 Benutzung von Farbe.

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