Wenn ein aufgezeichneter Videoinhalt wichtige Informationen nicht über die Audiospur vermittelt, müssen diese über eine Audiobeschreibung bereitgestellt werden. Das ist eine Tonspur, die während der Pausen im Dialog visuelle Informationen beschreibt, die für das Verständnis wesentlich sind. Ziel ist es, blinden und sehbehinderten Nutzern Zugang zu Inhalten zu ermöglichen, die rein visuell vermittelt werden, wie Gestik, Mimik, Handlungen oder eingeblendete Texte.
Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriterium 1.2.5
Hier kommen von uns noch ein paar Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriterium 1.2.5:
- Die Audiodeskription muss nicht zwingend in das Originalvideo integriert sein, sondern kann auch als alternative Version oder zusätzliche Tonspur zur Verfügung stehen.
- Ausgenommen sind Inhalte, bei denen alle relevanten Informationen bereits über die gesprochene Sprache vermittelt werden – in solchen Fällen ist keine zusätzliche Beschreibung erforderlich.
- WCAG 1.2.7 (AAA): Wenn es für die Audiobeschreibung nicht genügend Pausen zwischen den Audiosequenzen gibt, wird ein separates Video angeboten, in dem das Video für die Audiobeschreibung in den kurzen Pausen immer wieder angehalten wird
Bei Fragen beraten wir dich gerne. Mehr Infos zu diesem Kriterium findest du auch auf der folgenden englischen WAI-Seite zum WCAG-Kriterium 1.2.5 Audiodeskription.