BFSG und Websites: Was du wissen solltest

Du hast eine Website oder planst, bald eine erstellen zu lassen? Dann solltest du das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kennen, wenn du Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) anbietest und über die Website eine Vertragsanbahnung erfolgt.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag soll dir eine kurze Übersicht zum BFSG aus Sicht einer Webagentur geben. Bei rechtlichen Fragen konsultiere bitte einen Anwalt und lass dich dazu beraten.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das im Juni 2021 verabschiedet wurde und am 28.06.2025 in Kraft tritt. Es soll dafür sorgen, dass digitale Angebote – wie Websites – für alle Menschen zugänglich sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um, die europaweit einheitliche Standards für Barrierefreiheit schaffen soll.

Was heißt „barrierefrei“ bei einer Website?

Eine barrierefreie Website bedeutet, dass sie so gestaltet ist, dass möglichst viele Menschen sie problemlos nutzen können – auch mit Einschränkungen beim Sehen, Hören, Verstehen oder der Bewegung.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Inhalte können von Screenreadern vorgelesen werden
  • Es gibt klare Strukturen mit Überschriften, Absätzen und verständlicher Navigation
  • Bilder haben Alternativtexte, damit blinde Nutzer:innen wissen, was zu sehen ist
  • Die Farben haben genügend Kontrast und sind auch ohne Farbe unterscheidbar
  • Die Website lässt sich mit der Tastatur bedienen (also auch ohne Maus)
  • Formulare und interaktive Elemente sind verständlich und zugänglich

Die technische Grundlage dafür sind zwei zentrale Regelwerke:

  • WCAG (Web Content Accessibility Guidelines): Diese internationalen Richtlinien beschreiben, wie Webinhalte barrierefrei gestaltet werden. Wichtig sind hier die vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Die Version 2.1 wird im Gesetz als Maßstab genannt.
  • EN 301 549: Das ist die europäische Norm für Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie – also auch für Websites. Sie verweist direkt auf die WCAG und macht sie verbindlich für die Anwendung in der EU.

Wenn du also deine Website barrierefrei machen willst, ist es sinnvoll, dich an den WCAG 2.1 (Level AA) zu orientieren – das ist der Standard, auf den auch das BFSG verweist.

Für wen gilt das?

Das Gesetz betrifft vor allem Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im Internet anbieten – also zum Beispiel:

  • Online-Shops
  • Reise- oder Ticketportale
  • Banken und Versicherungen
  • E-Book-Anbieter
  • Plattformen mit Kundenkonten oder Login-Bereichen

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind meist von der Pflicht ausgenommen – aber auch sie profitieren von barrierefreien Angeboten.

Ab wann muss deine Website barrierefrei sein?

Die Übergangsfrist endet am 28. Juni 2025. Ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Websites die Anforderungen erfüllen. 

Was passiert, wenn man sich nicht daran hält?

Es wird eine Marktüberwachung geben, die stichprobenartig prüft, ob Websites barrierefrei sind. Menschen können außerdem Barrieren melden – wenn sie zum Beispiel eine Website nicht bedienen können und Mitbewerber haben die Möglichkeit, einen Verstoß nach UWG geltend zu machen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder die Abschaltung der Website.

Warum lohnt sich das für dich?

Barrierefreiheit ist kein zusätzlicher Aufwand, den man „für andere“ macht – sondern ein echter Qualitätsfaktor:

  • Deine Website wird leichter nutzbar für alle (auch mobil oder bei schlechter Verbindung)
  • Du erreichst mehr Menschen, auch ältere oder sehbehinderte Nutzer:innen
  • Kurz gesagt, für 10 % der Nutzer ist es unentbehrlich, für 30 % der Nutzer notwendig und für alle komfortabel
  • Suchmaschinen mögen barrierefreie Strukturen – also besseres SEO
  • Du zeigst, dass du für Inklusion und Verantwortung stehst

Was kannst du jetzt tun?

Hier ein paar erste Schritte:

  • Prüfe deine Website mit Tools wie dem WAVE-Tool oder Accessibility Insights
  • Stelle sicher, dass Bilder Alternativtexte haben
  • Achte auf gute Kontraste und lesbare Schriftgrößen
  • Teste, ob deine Seite mit der Tastatur bedienbar ist
  • Arbeite mit einem Webdesigner oder einer Agentur, die sich mit Barrierefreiheit nach WCAG-Standards auskennt

Wen du Fragen rund um eine barrierefreie Website hast, dann melde dich gerne bei uns.

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