Du hast eine Website oder planst, bald eine erstellen zu lassen? Dann solltest du das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kennen. Besonders, wenn du Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) anbietest und über deine Website eine Vertragsanbahnung erfolgt. Eine barrierefreie Website ist seit dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen verpflichtend.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt dir eine kurze Übersicht zum BFSG aus Sicht einer Webagentur. Bei rechtlichen Fragen konsultiere bitte einen Anwalt und lass dich individuell beraten.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das im Juni 2021 verabschiedet wurde und seit dem 28. Juni 2025 in Kraft ist. Es sorgt dafür, dass digitale Angebote wie Websites, Online-Shops und Apps für alle Menschen zugänglich sind, auch für Menschen mit Behinderungen.
Das BFSG setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um und schafft so europaweit einheitliche Standards für digitale Barrierefreiheit.
Was heißt „barrierefrei“ bei einer Website?
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass möglichst viele Menschen sie problemlos nutzen können; also auch Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören, Verstehen oder bei der Bewegung.
Das betrifft zum Beispiel:
- Inhalte können von Screenreadern vorgelesen werden
- Es gibt klare Strukturen mit Überschriften, Absätzen und verständlicher Navigation
- Bilder haben Alternativtexte, damit blinde Nutzer:innen wissen, was zu sehen ist
- Farben haben genügend Kontrast und sind auch ohne Farbe unterscheidbar
- Die Website lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen (also auch ohne Maus)
- Formulare und interaktive Elemente sind verständlich und zugänglich
Die technische Grundlage: WCAG und EN 301 549
Zwei zentrale Regelwerke definieren, wann eine Website nach BFSG als barrierefrei gilt:
- WCAG (Web Content Accessibility Guidelines): Diese internationalen Richtlinien beschreiben, wie Webinhalte barrierefrei gestaltet werden. Zentral sind die vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Die Version 2.1 wird im Gesetz als Maßstab genannt.
- EN 301 549: Die europäische Norm für Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie; also auch für Websites. Sie verweist direkt auf die WCAG und macht sie verbindlich für die Anwendung in der EU.
Wenn du deine Website barrierefrei nach BFSG machen willst, orientierst du dich am besten an den WCAG 2.1 (Level AA). Das ist der Standard, auf den auch das BFSG verweist.
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG betrifft vor allem Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im Internet im B2C anbieten; zum Beispiel:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Reise- und Ticketportale
- Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister
- E-Book-Anbieter und Streaming-Dienste
- Plattformen mit Kundenkonten oder Login-Bereichen
Ausnahme für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind in der Regel von der BFSG-Pflicht ausgenommen. Eine barrierefreie Website lohnt sich für sie aber trotzdem.
Ab wann muss deine Website barrierefrei sein?
Die Übergangsfrist endete am 28. Juni 2025. Seitdem müssen betroffene Websites die Anforderungen des BFSG erfüllen. Wenn deine Website noch nicht barrierefrei ist, solltest du jetzt zeitnah handeln, um das Risiko von Abmahnungen oder Bußgeldern zu vermeiden.
Was passiert bei einem Verstoß gegen das BFSG?
Eine Marktüberwachung prüft stichprobenartig, ob Websites die Anforderungen erfüllen. Außerdem können:
- Nutzer:innen Barrieren melden, wenn sie eine Website nicht bedienen können
- Mitbewerber Verstöße geltend machen (z. B. nach UWG)
Bei Verstößen drohen Bußgelder oder im schlimmsten Fall die Abschaltung der Website.
Warum sich eine barrierefreie Website für dich lohnt
Barrierefreiheit ist kein zusätzlicher Aufwand „für andere", sondern ein echter Qualitätsfaktor für deine Website:
- Bessere Nutzbarkeit für alle; auch mobil oder bei schlechter Internetverbindung
- Größere Zielgruppe: inklusive älterer oder sehbehinderter Nutzer:innen
- Besseres SEO: Suchmaschinen mögen barrierefreie Strukturen
- Imagegewinn; Du zeigst, dass du für Inklusion und Verantwortung stehst
Kurz gesagt: Für 10 % der Nutzer:innen ist eine barrierefreie Website unentbehrlich, für 30 % notwendig und für alle komfortabel.
Was du jetzt tun kannst
Hier ein paar erste Schritte zu einer barrierefreieren Website:
- Prüfe deine Website mit Tools wie dem WAVE-Tool oder Accessibility Insights
- Stelle sicher, dass alle Bilder Alternativtexte haben
- Achte auf ausreichende Kontraste und lesbare Schriftgrößen
- Teste die Tastaturbedienbarkeit deiner Seite
- Arbeite mit einer Webagentur, die sich mit Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 auskennt
In der folgenden Bildschirmaufnahme siehst du die Startseite der Hansolu-Website nach Auswertung durch das Analyse-Tool WAVE, mit dem man sich einen ersten Eindruck verschaffen kann. WAVE zeigt dabei Fehler, Warnungen und auch erfüllte Analyse-Kriterien an. WAVE oder andere automatische Analyse-Tools können niemals eine manuelle Prüfung der Website ersetzen, sondern nur ergänzen.

Wenn du Fragen hast rund um das Thema barrierefreie Website, dann nutze einfach unsere kostenfreie Erstberatung.
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Häufige Fragen
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie umsetzt. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen, darunter Websites und Online-Shops, möglichst barrierefrei zu gestalten.
Seit wann gilt das BFSG?
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Seitdem müssen betroffene Unternehmen die Anforderungen an eine barrierefreie Website erfüllen.
Für wen gilt das BFSG?
Es richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) anbieten; zum Beispiel Online-Shops, Banken, Versicherungen, Reiseportale, E-Book-Anbieter oder Plattformen mit Login-Bereich.
Gilt es auch für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind in der Regel von der BFSG-Pflicht ausgenommen. Eine barrierefreie Website ist für sie aber dennoch sinnvoll; u.a. aus Gründen von Reichweite, SEO und Image.
Was macht eine Website barrierefrei?
Eine barrierefreie Website lässt sich von möglichst vielen Menschen nutzen; also auch Menschen auch mit Einschränkungen. Dazu gehören u. a. Alternativtexte für Bilder, klare Strukturen, ausreichende Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit und zugängliche Formulare nach WCAG 2.1 (Level AA).
Welche Standards muss eine barrierefreie Website erfüllen?
Das BFSG verweist auf die WCAG 2.1 (Level AA) und die europäische Norm EN 301 549. Beide Regelwerke beschreiben die technischen und gestalterischen Anforderungen an eine barrierefreie Website.
Was passiert bei einem Verstoß gegen?
Bei Verstößen drohen Bußgelder, Abmahnungen von Mitbewerbern (nach UWG) oder im Extremfall die Abschaltung der Website. Eine Marktüberwachung prüft Websites stichprobenartig, und Nutzer:innen können Barrieren zusätzlich melden.
Wie kann ich prüfen, ob meine Website konform ist?
Du kannst kostenlose Tools wie das WAVE-Tool oder Accessibility Insights nutzen, um deine Website auf Barrierefreiheit zu testen. Für eine vollständige Prüfung nach BFSG empfiehlt sich zusätzlich eine professionelle Analyse durch eine Webagentur mit Erfahrung in WCAG-Standards.
Welche Vorteile hat eine barrierefreie Website generell?
Neben der Rechtssicherheit profitierst du von einer größeren Zielgruppe, besserer Nutzerfreundlichkeit, höheren SEO-Rankings und einem positiven Image als verantwortungsbewusstes, inklusives Unternehmen.
Wer hilft mir bei der Umsetzung einer barrierefreien Website?
Eine spezialisierte Webagentur unterstützt dich dabei, deine Website nach den Vorgaben des BFSG und der WCAG 2.1 barrierefrei zu gestalten; von der Analyse über die Umsetzung bis zur laufenden Pflege.

Alex ist bei uns Geschäftsführer und Spezialist für Barrierefreiheit sowie Datenschutz.
