Wenn du in den letzten Jahren mal nach "Website barrierefrei machen" gegoogelt hast, bist du garantiert über sie gestolpert: kleine bunte Buttons, meist unten oder oben rechts auf der Website, die dir versprechen, deine Seite mit einer Zeile Code auf Knopfdruck barrierefrei zu machen. Sogenannte Accessibility Overlays. Klingt verlockend, oder? Kein aufwendiges Redesign, keine Entwicklerstunden, einfach ein Skript einbauen und fertig ist die Barrierefreiheit.
Ich sag's dir gleich: Ich halte davon fast nichts. Und ich bin damit nicht allein. In diesem Artikel schauen wir uns an, was Overlays eigentlich können, was sie nicht können, welche rechtlichen und praktischen Risiken sie mit sich bringen und warum am Ende doch wieder nur echte, von Anfang an mitgedachte Barrierefreiheit zählt.
Was sind Accessibility Overlays überhaupt?
Ein Accessibility Overlay ist im Kern ein Stückchen JavaScript, das du in deine Website einbaust. Es legt sich, daher der Name "Overlay", also Überlagerung über deine bestehende Seite und bietet den Besucher*innen ein Menü mit Einstellmöglichkeiten an: größere Schrift, mehr Kontrast, ein Vorlesemodus, manchmal auch automatisch generierte Bildbeschreibungen. Manche Anbieter gehen noch einen Schritt weiter und behaupten, ihr Tool würde per Künstlicher Intelligenz automatisch Barrieren im Code erkennen und selbstständig reparieren.
Klingt nach einer feinen Sache. Das Problem: Diese Versprechen halten in der Praxis so gut wie nie, was sie ankündigen.
Was Overlays wirklich leisten können und was nicht
Fangen wir fair an, denn auch die kritischsten Stimmen sagen nicht "Overlays sind per se Teufelszeug". Der Fachausschuss für Informations- und Telekommunikationssysteme (FIT) beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) formuliert es differenziert: Wenn eine Website bereits nach Norm barrierefrei ist, können gut programmierte Overlays für bestimmte Zielgruppen durchaus einen Mehrwert bieten; etwa für Menschen mit Farbwahrnehmungsstörungen oder mit Lese-Rechtschreibschwäche. Die Betonung liegt aber auf "bereits barrierefrei" und "ergänzend". Das Overlay ist in diesem Bild höchstens die Kirsche auf der Torte, niemals die Torte selbst. (Quelle: DBSV)
Und genau da liegt das Problem: Die meisten Overlays werden nicht als Sahnehäubchen verkauft, sondern als komplette Lösung für nicht-barrierefreie Websites. Und das können sie schlicht nicht leisten.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat das in ihrer offiziellen, mit allen 16 Landes-Überwachungsstellen abgestimmten Einschätzung sehr deutlich gemacht. Wörtlich heißt es dort:
"Auch aus Sicht des Ausschusses genügt eine nachträglich durch eine Software, gegebenenfalls erst nach Vornehmen von Einstellungen durch nutzende Personen, temporäre barrierefreie Darstellung eines Webauftrittes für die Dauer ihrer Nutzung nicht den Anforderungen der vorgenannten gesetzlichen Vorschriften."
Übersetzt in normales Deutsch: Ein Overlay, das erst nach Klick auf einen Button und nur für die Dauer der Nutzung eine barrierefreie Ansicht zaubert, reicht rechtlich nicht aus. Das Fazit der BFIT-Bund lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig: Overlay-Tools sind aktuell nicht in der Lage, einen barrierebehafteten Webauftritt vollständig barrierefrei darzustellen und ihr Einsatz kann die Zugänglichkeit für Menschen sogar verschlechtern. (Quelle: BFIT-Bund, Stand März 2025)
Warum das so ist, erklärt der Barrierekompass sehr anschaulich mit zwölf ganz konkreten Beispielen: Ob ein Bild inhaltstragend ist oder reines Dekor, ob eine Tabelle wirklich eine Datentabelle ist, ob eine Formularbeschriftung technisch korrekt mit dem passenden Feld verknüpft ist, ob eine Überschrift inhaltlich Sinn ergibt – das alles kann keine Software von außen zuverlässig beurteilen. Dafür braucht es Verständnis für Inhalt und Kontext. Selbst moderne KI scheitert an dieser Aufgabe regelmäßig. (Quelle: Barrierekompass)
Neue Barrieren statt weniger Barrieren
Jetzt kommt der Teil, der mich am meisten stört: Overlays lösen nicht nur bestehende Probleme nicht, sie schaffen häufig neue. Und zwar genau für die Menschen, denen eigentlich geholfen werden soll.
Der DBSV beschreibt das technische Kernproblem so: Screenreader und Bildschirmvergrößerungsprogramme nutzen eigene Tastaturkommandos, um Nutzerinnen durch eine Seite zu navigieren. Viele Overlays stimmen ihre eigenen Tastenkombinationen nicht mit denen der gängigen Hilfsmittel ab – mit dem Ergebnis, dass wichtige Tastenkombinationen "gekapert" werden und der Screenreader auf einmal nicht mehr richtig funktioniert. Aus Sicht blinder Nutzerinnen wird die Bedienoberfläche des Overlays dann mit der eigentlichen Seite vermischt, was die Navigation zusätzlich erschwert. (Quelle: DBSV)
Die BIK-Prüfstelle (bekannt für den BITV-Test, das wohl bekannteste deutsche Prüfverfahren für digitale Barrierefreiheit) hat das in einer eigenen Untersuchung, die unter anderem für einen Vortrag vor der Web Accessibility Directive Expert Group der EU-Kommission entstand, nochmal konkret nachgewiesen. Ihr Fazit könnte deutlicher kaum sein:
"Ein Overlay schafft keine Barrierefreiheit, sondern verschlechtert in vielen Fällen die Benutzbarkeit des Angebots für Menschen mit Behinderungen."
BIK rät deshalb "Anbietern grundsätzlich dringend davon ab, Overlays auf ihren Angeboten einzubinden." Wer trotzdem ein Overlay nutzt, bekommt außerdem keine belastbare Konformitätsaussage mehr: BIK-Prüfstellen können für Websites mit Overlay-Tool derzeit keine sichere Aussage zur WCAG- bzw. BITV-Konformität treffen, ein BIK-Prüfzeichen ist dann schlicht nicht möglich. (Quelle: BITV-Test / BIK)
Auch beim Verein netz-barrierefrei.de wird nicht lange um den heißen Brei geredet. Dort heißt es, jedes Tool, das verspricht, eine Website auf Knopfdruck barrierefrei zu machen, sei "Accessibility Bullshit" und ebenso hilfreich wie Wahrsagekugeln oder Homöopathie. Overlays fügen der Seite zusätzliche, überflüssige Elemente hinzu, machen sie unübersichtlicher und können sogenannte Screenreader-Fallen erzeugen: Der Fokus wird im Overlay-Element gefangen und man kommt im schlimmsten Fall gar nicht mehr heraus. (Quelle: netz-barrierefrei.de)
Was die Betroffenen selbst sagen
Bei alledem sollten wir nicht vergessen, um wen es hier eigentlich geht: um Menschen, die auf funktionierende Barrierefreiheit angewiesen sind. Das internationale Overlay Factsheet – eine offene Erklärung, die inzwischen von über tausend Accessibility-Expertinnen, Screenreader-Entwicklerinnen und Nutzer*innen mit Behinderung unterzeichnet wurde – sammelt zahlreiche Erfahrungsberichte. Der Tenor: Viele blinde und sehbehinderte Menschen berichten, dass bestimmte Websites für sie erst durch den Einsatz eines Overlays unbenutzbar wurden, und manche haben sich extra Browser-Erweiterungen installiert, nur um bekannte Overlays zu blockieren. Eine unter Fachleuten zitierte WebAIM-Umfrage kommt zu einem ähnlichen Bild: Der Großteil der Befragten hält solche Tools für wenig bis gar nicht wirksam, bei Befragten mit eigener Behinderung fällt das Urteil noch negativer aus. Das Factsheet zieht daraus ein klares Fazit: Kein am Markt erhältliches Overlay-Produkt kann eine Website vollständig konform zu bestehenden Standards machen und damit rechtliches Risiko beseitigen. (Quelle: Overlay Fact Sheet)
Auch wissenschaftlich ist das inzwischen untersucht worden. Die Masterarbeit von Daniela Kubesch (Salzburg University of Applied Sciences / Halmstad University, 2024) hat genau das systematisch überprüft: die Auswirkungen von Accessibility Overlays auf Nutzbarkeit und Nutzungserfahrung von Menschen mit dauerhafter Sehbeeinträchtigung. Auch hier zeigt sich: Die untersuchten Overlays konnten die WCAG-2.1-AA-Kriterien nicht erfüllen. Nutzer*innen mit Sehbeeinträchtigung zögerten zudem generell, sich überhaupt auf ein Overlay einzulassen, und verließen sich lieber auf ihre eigene, vertraute Hilfstechnologie. Interessant ist allerdings auch: Ganz ablehnend waren die Studienteilnehmenden nicht – einer besseren, konsequent zu Ende gedachten Version von Overlays standen sie durchaus offen gegenüber. Das zeigt: Das Grundproblem liegt weniger in der Idee an sich, sondern in der aktuellen, mangelhaften Umsetzung der meisten am Markt verfügbaren Tools. (Quelle: Kubesch, DiVA Portal, 2024)
Und was ist mit dem Datenschutz?
Ein Punkt, der in der Diskussion oft untergeht: Overlays, die automatisch erkennen, ob gerade ein Screenreader oder eine Sprachsteuerung aktiv ist, verarbeiten damit implizit Information über eine Behinderung – und das zählt zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten nach DSGVO. Manche Overlays speichern zudem Nutzereinstellungen websiteübergreifend per Cookie, ohne dass Nutzer*innen dem aktiv zugestimmt haben oder es abschalten können. Das Overlay Factsheet weist ausdrücklich darauf hin, dass genau das zu einem handfesten DSGVO- bzw. CCPA-Risiko für den Websitebetreiber werden kann. (Quelle: Overlay Fact Sheet)
Die rechtlichen Risiken – wichtig, aber kein Ersatz für Rechtsberatung
Kommen wir zum Teil, der für viele Unternehmen und öffentliche Stellen am Ende den Ausschlag gibt: das Recht. Seit Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) umsetzt. Für öffentliche Stellen gilt ohnehin schon länger die BITV bzw. die entsprechenden Landesverordnungen auf Basis der EU-Webseitenrichtlinie.
Die BFIT-Bund stellt dazu unmissverständlich fest: Öffentliche Stellen sind nicht verpflichtet, Overlay-Tools einzusetzen – sie sind aber verpflichtet, ihre Webauftritte so zu gestalten, dass sie auch ohne Overlay mit gängigen Hilfstechnologien uneingeschränkt nutzbar sind. Wer stattdessen auf ein Overlay setzt, riskiert laut Ausschuss sogar eine Verschlechterung der Barrierefreiheit mit der Folge, dass am Ende zusätzlicher Aufwand und zusätzliche Kosten entstehen, um die tatsächliche Barrierefreiheit doch noch herzustellen. (Quelle: BFIT-Bund)
Kurz gesagt: Ein Overlay schützt dich nicht vor rechtlichen Konsequenzen, wenn deine Website eigentlich nicht barrierefrei ist. Im Gegenteil, es kann im Streitfall sogar als Beleg dafür gewertet werden, dass dir das Problem bekannt war und du versucht hast, es mit einer unzureichenden Lösung zu kaschieren. International gibt es dazu längst Präzedenzfälle: In den USA hat die Federal Trade Commission (FTC) im Januar 2025 gegen einen Overlay-Anbieter eine Strafzahlung von einer Million US-Dollar wegen irreführender Werbeaussagen verhängt, weil das Unternehmen behauptet hatte, sein KI-Produkt könne Websites automatisch konform zu Accessibility-Standards machen.
Wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Ich bin kein Anwalt, und dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Wenn du wissen willst, wie es um die konkrete rechtliche Lage deiner Website oder deines Unternehmens steht, wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im IT- bzw. Barrierefreiheitsrecht. Alles, was ich hier zusammengetragen habe, sind Einschätzungen von Fachstellen, Verbänden und aus der Forschung.
Meine Meinung
Ich sehe den Einsatz von Accessibility Overlays sehr kritisch. Nicht, weil ich grundsätzlich etwas gegen Automatisierung oder gegen den Einsatz von KI in der Barrierefreiheit hätte, im Gegenteil, gute technische Unterstützung ist immer willkommen. Mein Problem ist, dass die aktuell am Markt verfügbaren Overlays fast durchgängig mehr versprechen, als sie halten können, dass sie echte Barrieren im Zweifel eher verschleiern als beseitigen, und dass sie im schlechtesten Fall genau den Menschen das Leben schwerer machen, denen sie angeblich helfen sollen.
Barrierefreiheit ist kein Feature, das man nachträglich mit einem Skript "draufklatscht". Sie gehört von Anfang an in die Konzeption, ins Design, in die Entwicklung, Stück für Stück, sauber umgesetzt nach EN 301549 bzw. WCAG. Das ist mehr Arbeit als ein Copy-paste-Snippet. Aber es ist die einzige Variante, die wirklich funktioniert, die rechtlich trägt und die den Menschen hilft, um die es eigentlich geht.
Wenn du magst, schau dir dazu gerne auch die verlinkten Original-Quellen an, insbesondere die Stellungnahmen von DBSV und BFIT-Bund. Da steckt richtig viel Fachwissen drin, kompakt und gut nachvollziehbar aufbereitet.
Quellen und weiterführende Links:
- DBSV, Fachausschuss FIT: Barrierefreiheit von Webseiten und Accessibility Overlays
- BFIT-Bund: Gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder zum Einsatz von Overlay-Tools
- netz-barrierefrei.de: Automatisch barrierefrei? Gegen Accessibility-Overlays vorgehen
- Overlay Fact Sheet (international, mehrsprachig): overlayfactsheet.com
- BITV-Test / BIK: Overlays für mehr Barrierefreiheit? Warum das keine gute Idee ist
- Barrierekompass: Was können Overlays, Plugins und KI-Barrierefreiheit?
- Daniela Kubesch: The Impact of Web Accessibility Overlays on the Usability and User Experience for People with Permanent Visual Impairments, Masterarbeit, DiVA Portal 2024
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung zur Rechtssicherheit deiner Website wende dich bitte an eine fachkundige Anwältin oder einen fachkundigen Anwalt. Bei Fragen zu der Barrierefreiheit deiner Website wende dich gerne an uns und vereinbare einen kostenfreien Beratungstermin.
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Alex ist bei uns Geschäftsführer und Spezialist für Barrierefreiheit sowie Datenschutz.
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