Ob eine Website wirklich barrierefrei ist, lässt sich nicht erraten. Das merkt man erst, wenn jemand sie systematisch geprüft hat. Genau darum geht es bei einem Barrierefreiheits-Audit. In diesem Beitrag erklären wir, was dabei getestet wird, wie so eine Prüfung abläuft, was am Ende dabei herauskommt und was danach zu tun ist.
Wichtig vorab: Ein Barrierefreiheits-Audit prüft nicht jede Seite bis ins letzte Detail
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Ein Audit geht nicht jede einzelne Unterseite Zeile für Zeile durch. Bei einer Website mit hundert oder tausend Seiten wäre das weder machbar noch sinnvoll. Stattdessen wird geschaut, welche Elemente sich wiederholen und welche Layouts und Techniken tatsächlich zum Einsatz kommen.
Konkret heißt das: Header, Navigation, Footer, Formulare, Buttons und andere wiederkehrende Bausteine werden einmal gründlich geprüft, weil ein Fehler dort automatisch auf allen Seiten auftaucht, auf denen dieser Baustein verwendet wird. Zusätzlich schaut man sich möglichst unterschiedliche Seitentypen an – eine Startseite, eine Produkt- oder Leistungsseite, ein Formular, ein Blogbeitrag, eine Seite mit eingebettetem Video oder Slider. So bekommt man ein Bild davon, wie die Website mit unterschiedlichen Inhalten und Techniken umgeht, ohne wirklich jede Seite einzeln durchgehen zu müssen. Wenn ein Bereich mit ganz eigener Technik arbeitet, zum Beispiel ein interaktiver Konfigurator oder ein Buchungsprozess, wird der gesondert betrachtet, weil sich dort andere Barrieren verstecken können als im Rest der Website.
Was wird geprüft?
Ein Audit schaut sich die Website aus möglichst vielen Nutzungsperspektiven an. Dazu gehören unter anderem:
- Bilder und Grafiken: Haben informative Bilder passende Alt-Texte, und sind rein dekorative Elemente korrekt ausgezeichnet?
- Formulare: Sind alle Eingabefelder beschriftet, und werden Fehlermeldungen verständlich ausgegeben?
- Kontraste und Lesbarkeit: Ist der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend und lässt sich die Schrift vergrößern, ohne dass Inhalte verschwinden?
- Struktur und Semantik: Sind Überschriften logisch aufgebaut, und wird echtes HTML statt reiner Optik verwendet?
- Tastaturbedienbarkeit: Lässt sich jedes Element auch ganz ohne Maus erreichen?
- Fokus-Reihenfolge: Ist erkennbar, wo der Tastaturfokus gerade steht, und folgt er einer sinnvollen Reihenfolge?
Das ist keine abschließende Liste, aber sie zeigt schon, dass Barrierefreiheit so gut wie jeden Baustein einer Website betrifft.
Wie wird getestet?
Ein guter Barrierefreiheits-Audit verlässt sich nicht auf eine einzelne Methode, sondern kombiniert mehrere Prüfschritte.
Zuerst gehört die klassische Maus-Bedienung dazu: Sind Klickflächen groß genug, lösen Hover-Effekte keine Fallen aus, aus denen man nicht mehr herauskommt, und funktionieren Drag-and-Drop-Elemente auch mit eingeschränkter Feinmotorik?
Danach wird die Maus beiseitegelegt und mit der Tastatur getestet. Lässt sich jede Funktion allein mit Tab, Enter, Leertaste und Pfeiltasten bedienen, ohne dass der Fokus irgendwo hängen bleibt? Das zeigt sehr schnell, ob motorisch eingeschränkte Nutzer:innen die Website überhaupt bedienen können.
Danach folgt der Test mit dem Screenreader, etwa NVDA, JAWS oder VoiceOver. Werden Inhalte in einer sinnvollen Reihenfolge vorgelesen, und sind Bilder, Links und Formularfelder verständlich beschriftet? Vieles davon fällt beim reinen Hinsehen gar nicht auf.
Ergänzt wird das Ganze durch automatisierte Tests, zum Beispiel über Browser-Erweiterungen. Automatisierte Checks sind schnell und decken Grundfehler zuverlässig auf, ersetzen die manuelle Prüfung aber nicht: Sie finden schätzungsweise nur etwa ein Drittel aller Barrieren. Den Rest holt man sich nur durch das manuelle Testen.
Am Ende werden alle gefundenen Punkte manuell gegen die konkreten Erfolgskriterien geprüft. Die WCAG 2.2 bilden dabei die fachliche Grundlage, in den Stufen A und AA. Die europäische Norm EN 301 549 verweist in ihrem Kapitel 9 auf genau diese Kriterien und macht sie über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Teilen auch für die private Wirtschaft verbindlich. Die BITV 2.0 ist die deutsche Umsetzung dieser Anforderungen für öffentliche Stellen. Zu jedem gefundenen Problem gehört idealerweise, welches Kriterium betroffen ist, damit klar ist, wogegen die Website gerade verstößt.
Barrierefreiheits-Audit für eine Website: Das folgende Bildschirmfoto von der Hansolu-Startseite zeigt, wie mit einer Hilfsfunktion die Tab-Reihenfolge angezeigt wird. Damit lässt sich die logische Reihenfolge der interaktiven Elemente visualisieren und schnell prüfen.

Welche Ergebnisse kann ein Barrierefreiheits-Audit liefern?
Am Ende steht ein Bericht mit den gefundenen Verstößen, meist gestaffelt nach Schweregrad:
Kritisch sind Barrieren, die bestimmte Nutzer:innengruppen komplett aussperren, etwa ein Formular, das ohne Maus nicht abschickbar ist. Schwerwiegend sind Probleme, die die Nutzung stark erschweren, sich aber mit viel Mühe noch umgehen lassen. Mittlere Befunde stören und verschlechtern die Erfahrung, verhindern die Nutzung aber nicht grundsätzlich. Geringe Abweichungen sind eher kosmetischer Natur und Best Practice Vorschläge können die Benutzung verbessern, müssen aber nicht erfüllt werden, um Kriterien der WCAG abhaken zu können.
Zu jedem Befund gehört, welches Element betroffen ist, auf welcher Seite oder in welchem wiederkehrenden Baustein es auftritt und gegen welches Kriterium verstoßen wird.
Was sollte aus dem Barrierefreiheits-Audit folgen?
Der eigentliche Wert eines Audits entsteht erst danach, wenn die Ergebnisse auch umgesetzt werden.
Am Anfang steht die Priorisierung: Kritische und schwerwiegende Befunde zuerst, weil sie die größte Wirkung für die meisten Nutzer:innen haben. Viele Probleme, etwa fehlende Alt-Texte, unklare Linktexte oder fehlende Formular-Labels, lassen sich mit wenig Aufwand beheben und wirken sich trotzdem deutlich aus. Nach der Umsetzung lohnt sich ein erneuter Check, um zu sehen, ob die Fehler wirklich behoben sind und ob durch die Änderungen keine neuen Barrieren entstanden sind.
Wenn die Website unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder die BITV 2.0 fällt, gehört außerdem eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit dazu, in der auch bekannte, noch offene Punkte genannt werden. Die Nennung von Fehlern erfolgt aber nur bei Websites, die unter die BITV 2.0 fallen.
Und schließlich: Barrierefreiheit ist kein Projekt mit Enddatum. Neue Inhalte, ein Plugin-Update oder ein Redesign können jederzeit neue Barrieren einführen, deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Blick darauf – bei jeder größeren Änderung und mindestens einmal im Jahr.
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Alex ist bei uns Geschäftsführer, zertifizierter Datenschutzexperte und im Bereich digitale Barrierefreiheit Certified Professional in Accessibility Core Competencies (CPACC).
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