WCAG 2.1.4 (A) Zeichen-Tastenbefehle

Bei diesem WCAG-Kriterium geht es um Tastenbefehle (Kurzbefehle oder Shortcuts), die ausschließlich mit druckbaren Zeichen aktiviert werden (also Buchstaben, Zahlen, Satzzeichen oder Symbolen). Diese Zeichen-Tastenbefehle können kollidieren mit Assistenztechnologien wie zum Beispiel einem Screenreader oder einer Sprachsteuerung. Daher muss eine Webseite oder Webanwendung es den Nutzenden ermöglichen,

  • diese abzuschalten,
  • auf eine Kombination mit mindestens einer nicht druckbaren Taste (z. B. Ctrl, Alt) umzubelegen,
  • oder sicherstellen, dass der Tastenbefehl (Shortcut) nur aktiv ist, wenn ein interaktives Element den Fokus besitzt.

Das Ziel ist, unbeabsichtigte Aktivierungen solcher Zeichen-Tastenbefehle zu verhindern, um versehentliche Auslösungen zu vermeiden und die Steuerung besser anpassbar zu machen.

Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 2.1.4

Hier kommen von uns noch ein paar Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 2.1.4:

  • Schaltsichtbarkeit & Einstellung: Biete eine Einstellung (z. B. in den Bedien- oder Barrierefreiheits‑Optionen) an, um Zeichen-Tastenbefehle ein‑ und auszuschalten.
  • Anpassen/Umbelegen: Erlaube Nutzenden, Zeichen-Tastenbefehle umzubelegen, sodass sie Modifikatortasten (z. B. Ctrl, Alt, Shift) enthalten oder die Kombination länger ist. 
  • Nur aktiv bei Fokus: Stelle sicher, dass ein Zeichen-Tastenbefehl nur funktioniert, wenn das entsprechende interaktive Element (z. B. ein Button oder Eingabefeld) den Fokus hat.
  • Vorsicht bei kritischen Aktionen: Verknüpfe irreversible oder wichtige Funktionen (Löschen, Senden etc.) nicht mit einem einzelnen Zeichen-Tastenbefehl.

Bei Fragen beraten wir dich gerne. Mehr Infos zu diesem Kriterium findest du auch auf der folgenden englischen WAI-Seite zum WCAG-Kriterium 2.1.4 Zeichentastenbefehle.

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