Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen zwischen der HANSOLU GmbH, An der Untertrave 8, 23552 Lübeck (nachfolgend kurz „HANSOLU“ genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber/Kunden
- Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebotsvorschläge sind stets freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots dar. Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er unseren Angebotsvorschlag schriftlich, in Textform oder konkludent durch Erbringung einer Ausführungshandlung bestätigt. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots durch HANSOLU zustande. Die Annahme kann ebenfalls schriftlich, in Textform oder konkludent durch Erbringung einer Ausführungshandlung erfolgen.
§ 3 Inhalt des Vertrages
- Der Vertrag kommt mit dem Inhalt zustande, wie er sich aus unserem Angebotsvorschlag ergibt.
- Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Solche nachträglichen Änderungen werden nur wirksam, wenn diese durch HANSOLU bestätigt werden. Diese Bestätigung kann schriftlich, in Textform oder konkludent durch Erbringung einer entsprechenden Ausführungshandlung erfolgen.
- Das Leistungsangebot von HANSOLU schließt Web-Hosting ausdrücklich aus.
§ 4 Beauftragung Dritter
HANSOLU behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Durchführung von Aufträgen oder einzelnen Teilen von Aufträgen an Dritte zu vergeben.
§ 5 Preisanpassung
- Es ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. Die Preise verstehen sich zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.
- Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhaltes, die eine Mehrleistung beinhalten, kann zu einer Nachkalkulation und Erhöhung des Entgeltes führen. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Auftraggeber das Projekt länger als 9 Monate pausiert. Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. Die Preise verstehen sich zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Angaben von HANSOLU im Angebotsvorschlag. Die sich dort ergebende Gesamtsumme wird in drei Teilbeträgen abgerechnet und alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
- Der erste Teilbetrag beläuft sich auf 30 v.H. der Gesamtsumme erfolgt zum Start des Projekts
- Der zweite Teilbetrag beläuft sich auf 50 v.H. der Gesamtsumme erfolgt nach Übersenden der Grundlayouts.
- Der dritte Teilbetrag beläuft sich auf 20 v.H. der Gesamtsumme und erfolgt zum Abschluss des Projekts.
Die Teilbeträge werden bei Rechnungsstellung durch HANSOLU sofort fällig.
Die Modalitäten der Teilbeträge können im Angebot abweichen und sind auch individuell nach Absprache auf das Projekt anpassbar.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, HANSOLU nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber HANSOLU alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d. h. innerhalb von HANSOLU gesetzter Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat auf Anforderung von HANSOLU hin die Freigabe für Korrekturen zu erteilen.
- Gerät der Auftraggeber mit einer seiner Mitwirkungsfristen in Verzug, so verlängern sich auch etwa vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufphase. HANSOLU behält sich das Recht vor bei wiederholtem ( drei Mal ) Verzug des Auftraggebers das Projekt abzubrechen und den bis dahin geleisteten Aufwand in Rechnung zu stellen.
- Vorschläge des Auftraggebers oder seiner sonstigen Mitarbeiter sowie die Mitarbeit des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
§ 8 Projektabbruch aufgrund Wegfalls der Vertrauensbasis
- Sollte während der Durchführung eines Projekts eine wesentliche Vertrauensbasis zwischen den Vertragsparteien wegfallen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen.
- Ein Wegfall der Vertrauensbasis liegt insbesondere vor, wenn eines der Vertragsparteien in schwerwiegender Weise gegen vertragliche Verpfl ichtungen verstößt, vertragswidriges Verhalten an den Tag legt oder Tatsachen vorliegen, die das Vertrauen in die Vertragstreue der anderen Partei nachhaltig beeinträchtigen.
- Im Falle einer Kündigung nach Absatz 1 sind die Parteien verpfl ichtet, eine angemessene Abwicklung des Projekts zu gewährleisten und bereits erbrachte Leistungen entsprechend zu vergüten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Abnahme
- Alle von HANSOLU gelieferten Waren und Werke bleiben Eigentum von HANSOLU bis zur vollständigen Bezahlung. Erst mit der vollständigen Bezahlung geht das unbeschränkte Nutzungsrecht an den Waren und urheberrechtlich geschützten Werken auf den Kunden über.
- Sollte der Kunde nach Fertigstellung des Werkes und Zugang der Abnahmeerklärung diese nicht innerhalb von 10 Werktagen ausgefüllt zurücksenden, gilt die vertraglich abgemachte Leistung als erbracht und das Werk als abgenommen. Die abschließende Rechnung wird dann dem Kunden zugestellt.
§ 10 Gewährleistung
- Die Haftung von HANSOLU für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischer Weise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet HANSOLU für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet HANSOLU aber nur für den typischer Weise entstehenden Schaden.
- Die Haftung im Fall des Lieferverzuges ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0.5 % des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt.
- HANSOLU übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Pflichtverletzungen durch von HANSOLU beauftragten Dritten entstehen.
- HANSOLU übernimmt ebenfalls keine Haftung für solche Schäden, die aufgrund von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Daten, Angaben, Unterlagen, Muster, Bilder, Graphiken, etc. entstehen. Sämtliches vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Material wird von HANSOLU weder rechtlich noch in sonstiger Hinsicht geprüft. Insbesondere erklärt der Auftraggeber, dass er Inhaber der für die von Ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Inhaber dieser Rechte ist, eine entsprechende Erlaubnis für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen, Markennamen, Logos, etc. hat erteilen lassen. Sollte solches überlassenes Material gegen Urheber- und/oder Markenrechte verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.
- HANSOLU übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund mangelnder oder unsachgemäßer Wartung oder Änderung des Werkes durch den Kunden nach Abnahme entstehen oder durch den Hosting Anbieter verursacht werden.
- HANSOLU gewährleistet bei Projekten, die einen definierten Stand der Barrierefreiheit im Angebot haben, wie zum Beispiel WCAG 2.2 Level AA, die Barrierefreiheit in diesem Level zum Zeitpunkt der Abnahme und Abschluss Testung des Projektes. Danach übernimmt HANSOLU keine weitere Gewährleistung des Standes der Barrierefreiheit, insbesondere wenn durch Änderungen des Projektes durch den Kunden, sowie durch technische Änderungen an dem Projekt (Updates des CMS, der PlugIns, Updates des Hosters oder ähnliches) die Barrierefreiheit nicht mehr vorhanden ist. Ausgenommen davon ist
die anschließende Betreuung durch einen Wartungsvertrag durch HANSOLU, in dem ausdrücklich die Barrierefreiheit des Projektes in dem Wartungsvertrag mit HANSOLU abgeschlossen wurde. - Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner, etc.) abweichen. Solche Farbabweichungen stellen keinen Fall der Gewährleistung dar.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand der Geschäftssitz von HANSOLU. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechts. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt und wirksam ist.
Du hast Fragen zu unserer AGB? Dann sprich uns gerne an.
Stand 10.09.2025