WCAG 3.3.3 (AA) Fehlerempfehlung

Wenn ein Nutzender bei einem Formular Eingabefehler macht (z. B. Pflichtfeld nicht ausgefüllt oder falsches Format eingegeben) und das System diesen Fehler automatisch erkennt, dann muss es ein Vorschlag machen, wie der Fehler behoben werden kann. Das gilt in dem Fall, dass eine Korrektur möglich und bekannt ist. Und es reicht nicht nur zu sagen „Das ist falsch“, sondern man muss auch sagen, wie man es richtig macht (sofern das sinnvoll ist). 

Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 3.3.3

Hier kommen von uns noch ein paar Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 3.3.3:

  • Stelle sicher, dass dein System erkennt, welcher Fehler aufgetreten ist: z. B. Pflichtfeld leer, falsches Format (z. B. Datum, E-Mail), außerhalb erlaubter Werte.
  • Gib eine klare Beschreibung des Fehlers. Nicht nur „Fehler“ oder „Ungültige Eingabe“, sondern z. B. „Sie haben kein @ in der E-Mail Adresse eingegeben.“ oder „Der Monat muss ausgeschrieben oder als Zahl zwischen 1 und 12 eingegeben werden.“
  • Biete konkrete Vorschläge zur Korrektur: z. B. „Möchten Sie ‘Dezember’ schreiben?“ oder „Erlaubte Werte sind: Januar, Februar, …“
  • Achte darauf, dass die Vorschläge nur dann angezeigt werden, wenn sie bekannt und eindeutig sind; wenn beispielsweise aus dem Fehler nicht klar wird, wie er behoben werden kann, sollte man eher eine Anleitung anbieten als eine Vermutung.
  • Stelle sicher, dass die Fehlermeldung in der Nähe des betroffenen Feldes erscheint (oder zumindest klar zugeordnet ist), und dass sie zugänglich ist für assistive Technologien; z. B. Bildschirmleser. 
  • Wenn Eingaben aus einer begrenzten Auswahl getroffen werden müssen, zeige diese Auswahl oder gültige Werte auf, damit Nutzende wissen, was erwartet wird. 

Bei Fragen beraten wir dich gerne. Mehr Infos zu diesem Kriterium findest du auch auf der folgenden englischen WAI-Seite zum WCAG-Kriterium 3.3.3 Fehlerempfehlung.

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