WCAG 3.3.1 (A) Fehlererkennung

Dieses WCAG‐Kriterium verlangt, dass Fehler klar erkennbar sind, wenn Nutzende eine fehlerhafte Eingabe machen (z. B. in einem Formular). Dazu gehört, dass dieser Fehler in Textform erklärt wird. Das heißt: Man darf nicht einfach das Formular neu anzeigen, ohne zu sagen, was schiefgelaufen ist.

Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 3.3.1

Hier kommen von uns noch ein paar Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 3.3.1:

  • Markiere deutlich das Feld oder die Felder, in denen der Fehler passiert ist.
  • Gib eine verständliche Fehlermeldung in Textform; z. B. „Dieses Feld darf nicht leer sein“ oder „Die Postleitzahl ist ungültig“.
  • Sorge dafür, dass nicht nur visuelle Hinweise genutzt werden (z. B. Rahmenfarbe), sondern immer auch Text. 
  • Wenn möglich, platziere die Fehlermeldung nahe beim fehlerhaften Eingabefeld oder zumindest so, dass beim Senden des Formulars alle Fehler übersichtlich angezeigt werden. 
  • Verwende technische Mittel wie aria-invalid oder Pflichtfeld‐Attribute, damit assistive Technologien den Fehler erkennen können.
  • Achte darauf, dass, auch wenn ein Wert automatisch korrigiert wird (z. B. in einen gültigen Bereich verschoben), der Nutzende informiert wird, dass und wie etwas verändert wurde. 

Bei Fragen beraten wir dich gerne. Mehr Infos zu diesem Kriterium findest du auch auf der folgenden englischen WAI-Seite zum WCAG-Kriterium 3.3.1 Fehlererkennung.

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