Dieses WCAG-Kriterium verlangt, dass die primäre Sprache einer Webseite so gekennzeichnet wird, dass assistive Technologien (z. B. Screenreader) sie automatisch erkennen können. Wenn Menschen mit Sehbehinderungen Text vorgelesen bekommen, muss der Screenreader wissen, in welcher Sprache der Text ist; weil sich Aussprache, Betonung, Lautregeln etc. je nach Sprache unterscheiden. Wenn mehrere Sprachen verwendet werden, sollte die Seite jene Sprache als „Standard“ festlegen, die am meisten genutzt wird (oder, falls gleichviel, die zuerst verwendete Sprache).
Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 3.1.1
Hier kommen von uns noch ein paar Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 3.1.1:
- Verwende im HTML-Dokument das lang-Attribut im <html>-Tag, etwa <html lang=“de“>, wenn Deutsch die Hauptsprache ist.
- Stelle sicher, dass der gewählte Sprachcode korrekt ist (z. B. „de” für Deutsch, „en” für Englisch) und dem Standard für Sprachcodes entspricht.
- Wenn Teile der Seite in einer anderen Sprache sind (z. B. ein Zitat oder ein Abschnitt auf Englisch), benutze innerhalb des Textes oder des Elements das lang-Attribut, z. B. <p lang=“en“>…</p> (siehe WCAG Kriterium 3.1.2).
- Prüfe auch PDF-Dokumente, wenn sie zur Seite gehören: PDF erlaubt ebenfalls, dass man die Sprache des Dokuments bzw. von Abschnitten festlegt.
- Wenn möglich, gib auch im HTTP-Header die Sprache an (als ergänzende Maßnahme), damit auch Nutzeragenten, die nicht direkt auf HTML zugreifen, die Sprache erkennen können.
Bei Fragen beraten wir dich gerne. Mehr Infos zu diesem Kriterium findest du auch auf der folgenden englischen WAI-Seite zum WCAG-Kriterium 3.1.1 Sprache der Seite.