WCAG 2.5.1 (A) Zeigergesten

Dieses WCAG-Kriterium verlangt, dass alle Funktionen, die sonst mit Mehrpunkt- oder pfad-basierten Gesten (z. B. Wischbewegungen, Gesten mit zwei Fingern) bedienbar sind, auch über einfache Ein-Zeiger-Interaktionen (z. B. Klick, Tippen, einmal Tippen, langes Drücken) nutzbar sein müssen; Ausnahme wäre, wenn die komplexe Geste wesentlich ist (z.B. Unterschrift, Zeichnen).

Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 2.5.1

Hier kommen von uns noch ein paar Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 2.5.1:

  • Stelle sicher, dass alle Funktionen, die etwa mit Zwei-Fingern-Gesten, Pinch-Zoom, Multitouch-Swipe oder Pfad-Gesten gesteuert werden, zusätzlich via Single-Touch oder Maus/Klick bedient werden können.
  • Verwende Buttons oder Steuerflächen (z. B. Plus-/Minus, Vor-/Zurück) als Alternative zu Gesten wie das Wischen.
  • Biete „langes drücken“ oder doppeltes Tippen anstelle einer Pfad-Geste, wenn sinnvoll.
  • Vermeide, wo möglich, dass eine Pfad-Geste nötig ist, z. B. indem man Drag & Drop auch über Auswahl + Zielauswahl ermöglicht.
  • Prüfe in realistischen Szenarien, ob die gestenfreien Alternativen tatsächlich funktionieren. 

Bei Fragen beraten wir dich gerne. Mehr Infos zu diesem Kriterium findest du auch auf der folgenden englischen WAI-Seite zum WCAG-Kriterium 2.5.1 Zeigergesten.

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