WCAG 2.3.1 (A) Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger

Dieses WCAG-Kriterium besagt, dass Inhalte auf einer Webseite nicht mehr als dreimal innerhalb einer Sekunde blitzen dürfen. Wenn sie dennoch blitzen, müssen sie unter bestimmte Helligkeits- und Farbschwellen (insbesondere für rote Blitze) fallen. Damit soll vermieden werden, dass das Blitz-Level epileptische Anfälle, Migräne oder Übelkeit auslöst.

Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 2.3.1

Hier kommen von uns noch ein paar Tipps und Infos zur Umsetzung des WCAG-Kriteriums 2.3.1:

  • Blitzrate reduzieren: Achte darauf, dass keine Animation, kein Video und keine visuelle Veränderung mehr als drei Blitze pro Sekunde enthält.
  • Fläche klein halten: Falls ein Blitz auftritt, sollte die Fläche, die gleichzeitig blinkt, nicht größer sein als 25 % eines 10‑Grad‑Sichtfeldes (bei typischem Betrachtungsabstand etwa 341 × 256 CSS‑Pixel).
  • Grenzwerte einhalten: Stelle sicher, dass der Blitz unter den definierten Grenzwerten liegt. Besonders bei gesättigtem Rot ist besondere Vorsicht geboten.
  • Werkzeuge nutzen: Verwende Tools wie z. B. den Photosensitive Epilepsy Analysis Tool (PEAT) oder andere Flash‑Analysetools, um zu prüfen, ob Inhalte die Grenzwerte überschreiten.
  • Alternativen planen: Falls Blitzen unvermeidbar ist, warne die Nutzenden vorher, reduziere die Flash-Rate so weit wie möglich oder stelle alternative Inhalte zur Verfügung.

Bei Fragen beraten wir dich gerne. Mehr Infos zu diesem Kriterium findest du auch auf der folgenden englischen WAI-Seite zum WCAG-Kriterium 2.3.1 Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger.

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